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    <title>Denkanstoesse (Liberale Gedanken zu Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Religion) : Rubrik:Sozialpolitik</title>
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    <description>Liberale Gedanken zu Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Religion</description>
    <dc:publisher>denkanstoesse</dc:publisher>
    <dc:creator>denkanstoesse</dc:creator>
    <dc:date>2010-09-01T19:59:45Z</dc:date>
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  <item rdf:about="http://denkanstoesse.twoday.net/stories/die-abschaffung-der-arbeitslosigkeit-zur-aktivierung-ruhender-potentia/">
    <title>Die Abschaffung der Arbeitslosigkeit</title>
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    <description>Die Arbeitslosigkeit, nicht zuletzt aber auch der sozialpolitische Umgang damit, ziehen vielschichtige negative Auswirkungen für die gesamte Volkswirtschaft nach sich. Oftmals werden die Auswirkungen der Arbeitslosigkeit auf die Folgen für den einzelnen Betroffenen reduziert. Ein gewisses Maß an Arbeitslosigkeit ist vollkommen unumgänglich, sie tritt nahezu immer beim Wechsel des Arbeitgebers aber auch bei einer freiwilligen Erholungspause zwischen zwei Arbeitsverhältnissen auf. Diese Formen der Arbeitslosigkeit allerdings basieren auf einer freiwilligen Entscheidung des Einzelnen und sollten den Sozialstaat eigentlich nicht betreffen. Auch die Erwerbslosigkeit eines Saisonniers in der Zwischensaison sollte grundsätzlich nicht der Gesellschaft zur Last fallen. Sie beruht ebenso auf Freiwilligkeit, und durch die gängige Praxis des Stempeln gehens in der Zwischensaison missbrauchen Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Sozialsystem zu ihren Gunsten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Sozialstaat arbeitet grundsätzlich nach dem Prinzip der Subsidiarität, er soll also nur dort einschreiten, wo der Einzelne zur Selbsthilfe nicht in der Lage ist. Bei allen oben beschriebenen Fällen ist dies ganz klar nicht der Fall. Die genannten Arbeitslosen stehen dem Arbeitsmarkt nur scheinbar zur Verfügung, erhalten aber (mit einigen wenigen Ausnahmen) vom Arbeitsmarktservice Arbeitslosengeld. Dies ist zwar als Fehler unseres Sozialsystems zu bemängeln, verursacht aber volkswirtschaftlich nur geringe Schäden. Als wesentlich problematischer ist die langfristige Arbeitslosigkeit zu betrachten, die zahlreiche zusätzliche schädliche Aspekte nach sich zieht, welche oftmals völlig unbeachtet bleiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
	Für den Betroffenen bedeutet die langfristige Arbeitslosigkeit neben einer Einkommensminderung auch ein Verlust an Produktivität. Mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit kommen oftmals auch psychosoziale Probleme hinzu, die bis hin zu einem Abgleiten in Suchtmittelabhängigkeit oder Kriminalität führen kann. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
	Durch den relativ niedrigen Lohnabstand zwischen dem Transferbezug und einem möglichen Markteinkommen steigt der Anreiz zur Schwarzarbeit. Durch eine Kombination aus Schwarzarbeit und Transferbezug kann der Betroffene oftmals mit deutlich geringerem Aufwand ein erheblich höheres Nettoeinkommen erwirtschaften. Die Förderung der Schwarzarbeit verzerrt den Markt und schadet den anderen Unternehmen, dem Steuerzahler, aber letztlich auch dem Betroffenen, der damit Pensionsansprüche verliert und sich durch Schwarzarbeit strafbar macht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
	Neben der Schwarzarbeit ist auch die geringfügige Erwerbsarbeit für viele eine Möglichkeit zum Hinzuverdienst zum Arbeitslosengeld. Bei der Sozialhilfe existiert diese Möglichkeit nicht. Ab dem Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze (&#8364; 366,33) wird dem Betroffenen der gesamte Transferanspruch gestrichen. Auch diese Sonderregelung lädt regelrecht zum Missbrauch ein, da sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren können. Unter dem Mantel der geringfügigen Erwerbstätigkeit verbirgt sich letztlich häufig partielle Schwarzarbeit. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
	Indirekt von der Arbeitslosigkeit betroffen sind allerdings auch die aktiven Arbeitnehmer. Sie müssen durch ihre Beiträge in die Arbeitslosenversicherung die Kosten für die Arbeitslosen tragen. In der Regel wird aber übersehen, dass durch das Ausmaß der Arbeitslosigkeit auch die Höhe der Einkommen am Arbeitsmarkt erheblich beeinflusst wird. Je mehr Arbeitslose als Reserve für den Arbeitgeber potentiell zur Verfügung stehen, je schlechter ist die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers bei Lohnverhandlungen. Die sinkenden Löhne bewirken letztlich wiederum eine Senkung des Arbeitsanreizes für Arbeitslose und einen Anreiz zur Schwarzarbeit. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Theorie ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und zukünftig auch der bedarfsorientierten Mindestsicherung an einen Willen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gebunden. Die Praxis aber zeigt, dass das AMS mit der Überprüfung dieser Arbeitswilligkeit massiv überfordert ist. Es reicht für den Anspruchsberechtigten in der Regel aus, das ein oder andere Bewerbungsgespräch zu absolvieren und sich dies mittels Stempel bestätigen zu lassen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
All diese Probleme sind grundsätzlich nicht unlösbar. Es fehlt aber bis dato der politische Wille, einen Transferbezug an die absolute Bereitschaft zu einer Erwerbstätigkeit zu binden. Diese kann nur dann realistisch überprüft werden, wenn dem Betroffenen nach einer gewissen Dauer der Arbeitslosigkeit ein Arbeitsplatz angeboten werden kann, im Zweifelsfall auch mittels gemeinnütziger Tätigkeiten. Durch den erheblichen Mangel an Arbeitskräften im Pflegebereich und die mögliche Abschaffung der Wehrpflicht, und damit auch des Zivildiensts, könnten in den nächsten Jahren Zigtausende Arbeitskräfte in diesem Bereich benötigt werden. Mit der Bindung des Transferbezugs an die Bereitschaft zur Aufnahme einer Tätigkeit in diesem Bereich könnten all diese Probleme in kürzester Zeit erheblich verringert, werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verknüpfung von staatlichen Transferzahlungen an eine Arbeitsleistung ermöglicht eine Erhöhung der bedarfsorientierten Mindestsicherung ohne Mehrbelastung für das Staatsbudget. Die Nettolöhne am Arbeitsmarkt würden insbesondere im Niedriglohnbereich dadurch steigen, einerseits weil die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers gestärkt wird, andererseits natürlich aber auch durch eine erhebliche Senkung der Lohnnebenkosten. Derzeit fließen 6% des Bruttoeinkommens in die Arbeitslosenversicherung, dieser Betrag könnte durch eine grundlegende Reform der Sozialtransfers maßgeblich gesenkt werden. Die Regierung muss im Herbst zeigen, ob man zu einer grundlegenden Reform des Sozialsystems bereit ist, die zahlreiche akute Probleme unseres Sozialstaats lösen könnte. Eine ausnahmslose Besserstellung aller sozialen Schichten wäre damit möglich, sozialer kann Politik wohl kaum sein.</description>
    <dc:creator>denkanstoesse</dc:creator>
    <dc:subject>Sozialpolitik</dc:subject>
    <dc:rights>Copyright &#169; 2010 denkanstoesse</dc:rights>
    <dc:date>2010-08-05T13:56:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://denkanstoesse.twoday.net/stories/die-bedarfsorientierte-mindestsicherung-viel-laerm-um-wenig/">
    <title>Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Viel Lärm um wenig</title>
    <link>http://denkanstoesse.twoday.net/stories/die-bedarfsorientierte-mindestsicherung-viel-laerm-um-wenig/</link>
    <description>Mit der Umsetzung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung mit 1.September 2009 (Der Termin ist wohl höchst fraglich, da die Länder für die Umsetzung länger brauchen) gelingt es in Österreich nach langjährigem Zerren das unfaire System von neun unterschiedlichen Sozialhilferegelungen abzulösen. Das neue System bringt weder eine massive Gefährdung für unser Staatsbudget durch die Einführung einer sozialen Hängematte mit sich noch wird sie eine signifikante Ausweitung der Armutsgefährdung in Österreich nach sich ziehen. Die Mindestsicherung versucht lediglich die Ansprüche der Transferempfänger neu zu regeln und bundesweit zu vereinheitlichen - nicht mehr und nicht weniger.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schon bei der Vereinheitlichung mussten aber Abstriche in Kauf genommen werden. Die Landespolitik will natürlich auch zukünftig nicht auf populistische Wahlgeschenke verzichten und darf deswegen auch bei der Mindestsicherung weiterhin entscheiden, ob sie diese beispielsweise in 12, 13 oder 14 Monaten pro Jahr auszahlen, oder anderweitig höhere Leistungen gewähren will. Durch diesen Makel wird auch zukünftig der Transferempfänger von der Großzügigkeit der jeweiligen Landesfürsten abhängig sein. Die Mindestsicherung stellt also nur einen bundesweiten Mindeststandard dar. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Voraussetzungen wird zukünftig von jedem Anspruchsberechtigten der Wille zur Annahme einer Erwerbsarbeit vorausgesetzt, dies war bei der bisherigen Sozialhilfe nicht der Fall. Verbessert wurde die Mindestsicherung hinsichtlich des Arbeitsanreizes für die Betroffenen. Regressforderungen nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, bei der Sozialhilfe noch üblich, kommen bei der Mindestsicherung nur in Spezialfällen zur Anwendung. Zusätzlich soll der Arbeitsanreiz durch einen so genannten WiedereinsteigerInnenfreibetrag gesteigert werden. Im Sinne eines Kombilohnmodells soll für Bezieher der Mindestsicherung bei einer Arbeitsaufnahme nach mindestens 6 Monaten Bezugsdauer ein Freibetrag von etwa 15% ihres Nettoeinkommens (min 52,08 max. 126,46 Euro) für maximal 18 Monate weitergewährt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Praxis bedeutet dies bei einer Erwerbsaufnahme mit einem Nettolohn von 1000 Euro eine fortgesetzte Transferzahlung von 126,46 Euro und somit ein Gesamteinkommen von 1126,46 Euro. Für einen Einzelnen mag dieser Abstand zum reinen Transferbezug (in diesem Falle 382,46 Euro faktisches Mehreinkommen) einen ausreichenden Anreiz darstellen. Für einen 2-Personen-Haushalt allerdings erhöht sich in diesem Fall das Gesamteinkommen lediglich um etwa 10 Euro. Das klassische Problem der Armutsfalle wird demnach also leicht abgemildert, es ist allerdings bei realistischer Betrachtung fraglich ob diese Maßnahmen ausreichen. Für viele Transferempfänger wird wohl auch weiterhin eine Kombination aus Transferbezug und Schwarzarbeit ein höheres Einkommen ermöglichen, oft gar der einzige Weg zu einem den Bedürfnissen entsprechenden Einkommen sein. Dies schadet den Betroffenen auch der Wirtschaft und selbstverständlich unserem Budget. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein durchdachtes Kombilohnmodell, das die Annahme einer Tätigkeit am legalen Arbeitsmarkt tatsächlich lohnenswert macht könnte das System entlasten und den schwächsten unserer Gesellschaft Hilfe zur Selbsthilfe gewähren. Die Mindestsicherung ist in dieser Hinsicht ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, einen sozialpolitischen Durchbruch allerdings stellt sie sicherlich nicht dar.</description>
    <dc:creator>denkanstoesse</dc:creator>
    <dc:subject>Sozialpolitik</dc:subject>
    <dc:rights>Copyright &#169; 2010 denkanstoesse</dc:rights>
    <dc:date>2010-06-30T14:42:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://denkanstoesse.twoday.net/stories/die-lautlose-spirale-der-umverteilung/">
    <title>Die lautlose Spirale der Umverteilung</title>
    <link>http://denkanstoesse.twoday.net/stories/die-lautlose-spirale-der-umverteilung/</link>
    <description>Mittels beharrlicher Propaganda seitens massentauglicher Boulevardmedien und endloser Unkenrufe aus der Welt der Sozialdemokratie hat die Bevölkerung den unzweifelhaften Eindruck durch permanenten Sozialabbau, laufende Einsparungen in Staatsbetrieben (?!?) und einer vermeintlich liberalen Politik immer abhängiger von skrupellosen Unternehmern zu werden und kaum mehr auf die Hilfe des Staates vertrauen zu können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Blick auf die nackten Tatsachen zeigt ein deutlich differenzierteres Bild. Die gesamte österreichische Wirtschaftsleistung betrug 2009 etwa  277 Mrd. Euro, der Staatsapparat verschlang und verteilte in Summe 143 Mrd. davon. Hochgerechnet ergibt das eine staatliche Verteilung von jährlich &#8364; 17.100 für jeden einzelnen Einwohner. Zum Vergleich ist dies etwa 62% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens eines Unselbstständigen. Ein beträchtlicher Teil dieser Ausgaben kann nur durch neue Schulden finanziert werden, da dies der Politik deutlich weniger Anstrengung verursacht als die Finanzierung durch Steuereinnahmen. Eine nähere Betrachtung des Budgets zeigt Ausweitungen in nahezu allen Bereichen, die notwendigen und oftmals angeprangerten Einsparungen und Reformen fehlen an allen Ecken und Enden. Die Politik wird kaum sinnvolle Reformen umsetzen, solange sich die Bevölkerung widerspruchslos in die Abhängigkeit treiben lässt. Dies verschafft der Politik wesentlich mehr Macht als notwendig und förderlich wäre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehr als 15 Mrd. Euro stellen beispielsweise Subventionen dar, was als protektionistische, wirtschaftsfreundliche Politik, keinesfalls dagegen als Annäherung an den Liberalismus gewertet werden kann. Kein anderes EU-Land gibt, gemessen an der Wirtschaftsleistung, derart viel für Subventionen aus wie Österreich. EU-Subventionen, beispielsweise im Bereich der Landwirtschaft, werden hier noch gar nicht erwähnt. Die Rechnung für diese wettbewerbsfeindliche Politik zahlt der Steuerzahler und der Kunde, der mangels Konkurrenz überhöhte Preise akzeptieren muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Finanzierung des ausufernden Staatsapparats wird neben neuen Schulden und Beiträgen zur Sozialversicherung hauptsächlich über Verbrauchsabgaben und die Einkommensteuer gewährleistet. Jede dieser Abgaben hat eine wesentliche Umverteilungsfunktion, da mit steigendem Einkommen auch die Abgabenlast zunimmt. Dies betrifft auch die Sozialversicherung, wo (mit Ausnahme der Kranken- und Unfallversicherung) der Leistungsanspruch zwar an die Abgabenhöhe gebunden ist, in der Praxis aber das Gros der Leistungsempfänger den Beziehern niedriger Einkommen zuzurechnen sind. Den höchsten Beitrag zur Umverteilung stellt die Einkommensteuer dar, bei der die obersten 10% der Einkommensbezieher etwa 60% der Steuern bezahlen. 42,4 %, insgesamt 2,55 Millionen Steuerpflichtige bezahlen gar keine Lohn- bzw. Einkommensteuer. Umverteilung findet zusätzlich in hohem Ausmaß durch Transfers und Versicherungsleistungen statt, beispielsweise durch Familienförderung, Arbeitslosengelder und Leistungen der Sozialversicherung.    &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über 75% der Bevölkerung in Österreich sind Nettotransferbezieher, sie beziehen also mehr vom Staat als sie an Steuern zahlen. Nur ein Viertel der Bevölkerung zahlt de facto unter dem Strich in die Staatskasse ein. Es gilt dabei zu bedenken, dass Nettobezieher bei jeder Wahl  die absolute Mehrheit stellen, was dies für die Parteiprogramme bedeutet erklärt sich wohl von selbst. Eine vernünftige Debatte um Steuer- und Sozialpolitik aber bedarf einer realistischen Einschätzung der Staatseinnahmen und ausgaben. Die derzeitige Situation ist den Leistungsträgern unserer Gesellschaft in einem erschreckenden Ausmaß feindlich gesittet. Es gilt einzugestehen, dass von Ihnen wesentliche Teile unseres Wohlstands erwirtschaftet und bezahlt werden.</description>
    <dc:creator>denkanstoesse</dc:creator>
    <dc:subject>Sozialpolitik</dc:subject>
    <dc:rights>Copyright &#169; 2010 denkanstoesse</dc:rights>
    <dc:date>2010-06-21T19:08:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://denkanstoesse.twoday.net/stories/armut-als-politisches-instrument/">
    <title>Armut als politisches Instrument</title>
    <link>http://denkanstoesse.twoday.net/stories/armut-als-politisches-instrument/</link>
    <description>In Österreich leben laut dem aktuellen Sozialbericht etwa 12,4 % oder ca. eine Million Menschen unterhalb der Armutsgrenze. Als kritischer Wert der Armutsgefährdung wird auf EU-Ebene 60% des Medians des Äquivalenzeinkommens, in Österreich aktuell 951 Euro monatlich verfügbares Einkommen, definiert. Diese Definition wird in der Politik allgemein anerkannt,  scheint jedoch für die tatsächlich von (relativer) Armut Betroffenen eine Verhöhnung darzustellen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gibt keinerlei Zweifel dass sich ein beträchtlicher Teil der genannten Armutsgefährdeten fernab jeder sozialen Notlage befindet. Zu allererst scheint das Heranziehen des verfügbaren Einkommens als problematisch, da jegliches Vermögen von Betroffenen und Angehörigen hierbei nicht herangezogen wird. Somit wird geerbtes und geschenktes Vermögen hierbei nicht herangezogen. Bei einer Partnerschaft mit getrennten Hauptwohnsitzen gilt der erwerbslose oder gering verdienende Partner (zumeist die Frau) unabhängig vom Einkommen des Partners als armutsgefährdet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen wesentlich größeren Teil der fälschlicherweise als armutsgefährdet bezeichneten Personengruppe stellen allerdings die Studenten dar. Es gibt an den österreichischen Hochschulen derzeit etwa 250.000 aktive Studierende, die Mehrzahl von ihnen verfügt über deutlich weniger als 951 Euro monatlich. Wenngleich nicht alle Studenten als geistige Elite des Landes betrachtet werden sollten kann man eine Armutsgefährdung bei der Mehrheit der Studenten wohl klar negieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es soll an dieser Stelle keineswegs geleugnet werden, dass auch in Österreich, einem der reichsten Länder dieser Erde, verschiedene Personengruppen unverschuldet ein unwürdiges Leben führen müssen welches unserer Gesellschaft absolut unwürdig ist. Es kann nur in deren Sinne sein die Diskussion  um Armutsgefährdung in Österreich vernünftig und ohne Polemik zu führen. Hierfür sind allerdings relevante Daten und realistische Ziele notwendig. In diesem Licht scheint die Angabe von 1.000.000 armutsgefährdeten Menschen in Österreich absolut zynisch und beleidigend für jene, die tatsächlich vom Schicksal getroffen und von einem menschenwürdigen Leben in unserem Land ausgeschlossen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die aktuellen Definitionen helfen der Politik die Angst der Menschen weiter zu schüren und den überdimensionierten Staatsapparat zu rechtfertigen. Es ist leichter den Menschen ihre Abhängigkeit vor Augen zu führen, als der politischen Klientel Kürzungen der staatlichen Begünstigungen abzuringen. Im Sinne aller Betroffenen sollten Machtansprüche aus Politik und Interessensvertretungen zurückgestellt und die Lösung der tatsächlichen Probleme angegangen werden.</description>
    <dc:creator>denkanstoesse</dc:creator>
    <dc:subject>Sozialpolitik</dc:subject>
    <dc:rights>Copyright &#169; 2010 denkanstoesse</dc:rights>
    <dc:date>2010-06-06T21:16:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://denkanstoesse.twoday.net/stories/landesfuerstliche-mindestsicherung/">
    <title>Landesfürstliche Mindestsicherung</title>
    <link>http://denkanstoesse.twoday.net/stories/landesfuerstliche-mindestsicherung/</link>
    <description>Die bedarfsorientierte Mindestsicherung stellt grundsätzlich eine Verbesserung im Vergleich zur Sozialhilferegelung dar, die als Paradebeispiel für die fortgeschrittene Perversion des Föderalismusprinzips im österreichischen Staat herangezogen werden kann. Bisher standen neun verschiedene Sozialhilferegelungen im Konkurrenzkampf der Landesfürsten und die Ansprüche bedürftiger Menschen wiesen je nach Bundesland beträchtliche Unterschiede auf. Wenngleich selbst die neue Variante die Länder nicht daran hindern wird in Vorwahlzeiten Geschenke an die Transferempfänger zu verteilen stellt sie doch eine Angleichung der Ansprüche und damit eine Erhöhung der Fairness im Sozialbereich dar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die wirklichen Probleme des Sozialsystems werden jedoch in der Diskussion zwischen Sozialmissbrauch und manifestierter Armut von keinem der politisch Beteiligten aufgegriffen. Sozialmissbrauch wird dort zum Problem wo den Menschen die Hilfe aus eigener Kraft unmöglich gemacht wird. Die soziale Mindestsicherung sollte Hilfe zur Selbsthilfe bieten, bewirkt allerdings in der Praxis das pure Gegenteil. Jeder Hinzuverdienst wird den Menschen untersagt und bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wird die Beihilfe zur Gänze gestrichen. Viele schlecht ausgebildete Transferempfänger können faktisch nur durch Sozialhilfebezug in Kombination mit Schwarzarbeit ihr notwendiges Einkommen sichern. Die Aufnahme einer legalen Tätigkeit bedeutet einen finanziellen Rückschritt und ist somit unmöglich. Diese Thematik scheint der Politik durchaus bewusst, die Gefahr sich daran die Finger zu verbrennen ist aber offenbar zu groß. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den einzig zielführenden Weg aus diesem Dilemma stellt eine Kombilohnvariante dar, in welcher Form auch immer. Die überproportionale Belastung des erworbenen Einkommens stellt ein Hindernis zur Arbeitsaufnahme dar und bindet die Betroffenen langfristig an die Sozialhilfe. Das Prinzip fördern und fordern hat in Österreich wie in Deutschland versagt. Durch einen sinnvoll gestalteten Übergang vom Transferbezug zur Erwerbstätigkeit kann Sozialmissbrauch unterbunden, Schwarzarbeit eingeschränkt und dem Arbeitsmarkt wertvolle Arbeitskräfte im Niedriglohnbereich zur Verfügung gestellt werden. Dies könnte auch dabei helfen Schlüsselindustrien zurück nach Mitteleuropa zu holen und die Abwanderung nach Fernost überflüssig zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jeder Euro an zusätzlichem Verdienst sollte zu maximal 50% belastet werden, was der Belastung hoher Einkommen entsprechen würde. Bei einem Verdienst von 800 Euro kann die Sozialhilfe um 400 Euro gekürzt werden  beide Seiten profitieren von der Arbeitsaufnahme. Obwohl dieses Problem von Wirtschaftsforschern seit Jahren aufgezeigt wird zeigt sich die österreichische Politik konsequent beratungsresistent.</description>
    <dc:creator>denkanstoesse</dc:creator>
    <dc:subject>Sozialpolitik</dc:subject>
    <dc:rights>Copyright &#169; 2010 denkanstoesse</dc:rights>
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